Recht im Radio: Schäden durch Schlaglöcher
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.04.2024 16:00
Nach jedem Winter ist die Verärgerung groß, wenn die Straßen zu einem Labyrinth aus Schlaglöchern werden. Diese unebenen Fahrbahnen sind nicht nur für die meisten Fahrzeuge eine Herausforderung, sondern auch für ihre Fahrer. Denn oft bedeutet jedes Schlagloch einen potenziellen Werkstattbesuch und hohe Reparaturkosten. Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm kennt die rechtlichen Antworten auf diese Probleme.
Gibt es Situationen, in denen ich berechtigt bin, Schadenersatz zu fordern?
Wenn die Stadt einen Bereich für die Nutzung freigibt, ist sie verpflichtet, sicherzustellen, dass andere vor Schäden geschützt werden. Daher ist die Stadt der richtige Ansprechpartner, von dem möglicherweise Schadenersatz eingefordert werden kann.
Entscheidend: Die Größe der Schlaglöcher
Doch nicht jedes einzelne Schlagloch führt automatisch zu einer Haftung. Angesichts der enormen Straßenkilometeranzahl kann die Stadt nicht unmittelbar alle Schlaglöcher reparieren. Entscheidend ist vielmehr die Größe des Schlaglochs: War es groß genug, um von der Stadt hätte behoben werden müssen?
Welche Maße sind entscheidend?
Ist der Durchmesser ausschlaggebend oder zählt die Tiefe? Tatsächlich spielen beide Faktoren eine Rolle: Die Rechtsprechung besagt, dass ein Schlagloch, das etwa 80 cm in einer Richtung oder 15 cm tief ist, als Anlass für das Handeln der Stadt betrachtet wird.
Welche Voraussetzungen sind nötig, um einen entsprechenden Anspruch durchzusetzen?
Zunächst einmal benötigt man konkrete Zahlen: Wie hoch ist der entstandene Schaden? Es ist ratsam, ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Auf dieser Basis kann dann entweder eigenständig oder über einen Rechtsanwalt die Forderung bei der Stadt geltend gemacht werden.