Schalla-Prozess: Urteil am Montag

Im Mordfall Schalla hat der Staatsanwalt vor dem Schwurgericht lebenslange Haft für den Angeklagten Ralf H. beantragt. Darüber hinaus sollen die Richter die besondere Schwere der Schuld feststellen, um eine mögliche Haftentlassung bereits nach 15 Jahren zu verhindern. Das Urteil soll am Montag (25.1.) verkündet werden.

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Verteidigung beantragt Freispruch

Für den Staatsanwalt steht fest, dass Ralf H. die damals 16-jährige Nicole-Denise Schalla im Oktober 1993 auf dem Heimweg im Jungferntal erwürgt hat. Wichtigstes Indiz ist eine DNA-Spur, die im entblößten Leistenbereich der Leiche gesichert werden konnte und mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten stammt. Verteidiger Udo Vetter beantragte dagegen einen Freispruch. Es gebe schließlich weitere DNA-Spuren von unbekannten Personen an der Kleidung des Opfers.

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