Streit um Nachtflugverbot am Dortmund Airport

Über die Nachtflüge am Dortmunder Flughafen wird seit langem gestritten. Die Nachtflüge am Dortmunder Flughafen sind unzulässig, hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Jetzt hat der Flughafen eine ergänzte Genehmigung bekommen.

© Dortmund Airport / Hans Jürgen Landes

Ursprungsmeldung: Dortmunder Flughafen zum zweiten Mal vor Gericht gescheitert

Die Stadt Unna und fünf Anwohner hatten ursprünglich geklagt, weil ihnen die Flugzeuge zu laut sind. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den Klägern Recht. Aber der Flughafen legte Beschwerde gegen das Urteil ein. Durch diesen Kniff durften die Nachtflüge weiter stattfinden. Das aktuelle Urteil macht nun eigentlich Schluss damit. Landungen und Starts dürfen nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr stattfinden. In Ausnahmefällen sind Landungen bis 23:00 Uhr erlaubt. Die Kläger rechnen aber mit weiteren Versuchen des Flughafens, die Nachflüge zu erhalten. Möglich wäre das über eine geänderte Genehmigung der Bezirksregierung Münster:

UPDATE: Ergänzungsgenehmigung von der Bezirksregierung Münster

Die Flughafen Dortmund GmbH hat am Freitag (09.06.) nach eigenen Angaben die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung Münster erhalten. Wegen der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster Mängel gerügt, und diese wollte der Flughafen mit dem Antrag von September 2022 beheben. Parallel dazu hatte der Flughafen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 08.05.2023 abgewiesen.

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