Thomas-Cook-Pleite: Bund will Kunden wohl bald Geld auszahlen

Der Reisekonzern Thomas Cook hatte im September 2019 offiziell Insolvenz angemeldet. Kurz vor Weihnachten hat der Bund bekanntgegeben, dass er den geschädigten Kunden finanziell unter die Arme greifen will. Das geschieht wohl nun bald. Das Wichtigste im Überblick.

Es war die Schocknachricht für über hunderttausend deutsche Urlauber: Thomas Cook hatte im September 2019 Insolvenz angemeldet. Reiseveranstalter wie Neckermann oder Bucher Last Minute mussten zeitgleich den Verkauf von Reisen stoppen. Für Betroffene gibt es hier immer aktualisierte Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was passiert mit meiner gebuchten Reise? Update vom 23. Juli 2020

Thomas Cook und ihre Tochterunternehmen - das sind Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature - konnten im September 2019 nicht mehr garantieren, dass Reisen, die Ende September starten sollten, durchgeführt werden können. Außerdem wurde der Verkauf von Reisen im Online-Bereich bis auf weiteres gestoppt.

Update vom 23. Juli 2020: Knapp 57.000 Thomas-Cook-Kunden haben seit dem 6. Mai freigeschalteten „Thomas Cook Bundportal“ Ansprüche angemeldet. Das hat eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ergeben. Die angemeldeten Forderungen beliefen sich dabei auf rund 80 Millionen Euro. Die Antragssteller sollen wohl bald ihr Geld bekommen - laut Bundesregierung wurde bereits mit der Prüfung der Anmeldungen begonnen. „Die ersten Anmeldungen werden aktuell abschließend geprüft, so dass die ersten Auszahlungen unmittelbar bevorstehen“, heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage. Wie lange es durchschnittlich von der Anspruchsanmeldung bis zur Auszahlung dauert, kann die Bundesregierung nicht sagen.

Update 11. Dezember 2019: Gute Nachrichten für alle Betroffenen der Thomas-Cook-Pleite gibt es wenige Tage vor Weihnachten. Die Bundesregierung hat in einer Kabinettsitzung entschieden, alle Pauschalurlauber zu entschädigen. Grund dafür ist, dass der Versicherer "Zurich Insurance" nicht für den gesamten Schaden aufkommen kann. "Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen, heißt es dazu. Bis Ende November wurde die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro schon mit über 250 Millionen Euro Schadensmeldungen deutlich übertroffen. Klageverfahren könnten dadurch vermieden werden.

Update 12. November 2019: Das Unternehmen teilt im November mit, dass schon längst gebuchte Reisen für das Jahr 2020 ebenfalls abgesagt wurden. "Reisen der deutschen Thomas-Cook-Veranstalter mit Abreisedatum ab 1. Januar 2020 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden“, teilte das Unternehmen am 12. November in Oberursel bei Frankfurt mit. Bislang galt eigentlich ein Reisestopp bis Ende Dezember 2019.

Thomas-Cook-Reisende stehen zurzeit vor einer ungewissen Zukunft.©
Thomas-Cook-Reisende stehen zurzeit vor einer ungewissen Zukunft.
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Von der Absage betroffen waren Urlauber mit Pauschalreisen der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie über Thomas Cook International gebuchte Trips. Für den Zeitraum bis September 2020 hatten früheren Angaben zufolge etwa 660.000 Urlauber gebucht.

Was steht einem als Betroffener generell zu?

Bei Pauschalreisen aus Deutschland springt ein Versicherer des Reiseveranstalters im Normalfall ein. Der bereits gezahlte Preis muss für ausfallende Leistungen und Aufwendungen für Rückreisen erstattet werden. Als Hinweis gilt: Die Kosten sollten so gering wie möglich gehalten werden, da nur "notwendige Aufwendungen" erstattet würden.

Im Falle des Konkurses eines Veranstalters, wie es Thomas Cook ist, werden einzig ausfallende Leistungen sowie Aufwendungen für Rückreisen erstattet. Falls Urlauber sich dazu entschließen, ihre Reise nicht abzubrechen, sondern weiter Urlaub und Verpflegung zahlen, erhalten sie kein Geld anschließend zurück. Falls Hotelleiter einen zwingen, das Hotel zu verlassen und die Unterkunft nochmal zu bezahlen, müssen Betroffene leider zahlen und darauf warten, dass der Versicherer diese Summe erstattet. Der muss übrigens genauso für Mehrkosten für Rückreisen oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft aufkommen.

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