Landgericht Dortmund: Urteil nach Tod eines Kleinwüchsigen

Sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines kleinwüchsigen Mannes an der Adlerstraße ist der mutmaßliche Täter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die am Ende tödlichen Schläge und Tritte konnten dem 39-Jährigen allerdings nicht nachgewiesen werden. Damit bleibt die unfassbar brutale Bluttat weiter ungeklärt.

Landgericht Dortmund
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Dortmund Landgericht. Schlag war nicht tödlich

Dem Angeklagten konnte am Ende nur ein Schlag in das Gesicht des Opfers nachgewiesen werden, weil er den zugegeben hatte. Zuvor hatte es einen Streit um eine angebliche Beleidigung gegeben. Für die Richter am Schwurgericht war dieser eine Schlag aber nicht der tödliche. Es sei möglich, dass später noch ein anderer – bislang unbekannter - Täter auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen und eingetreten hat. Das Urteil lautet deshalb auch nur auf Körperverletzung – nicht auf Körperverletzung mit Todesfolge.

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