Gericht schmettert Klage der Stadt Dortmund ab

Dortmund und sechs weitere Städte sind mit ihrer Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof gescheitert. Das 2017 in Kraft getretene Gesetz ist nicht verfassungswidrig. Die Richter in Münster lehnten damit die Kommunalverfassungsbeschwerde der Städte Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Köln und auch der Stadt Dortmund ab.

Die Städte hatten beanstandet, dass das Land mit dem Gesetz ihnen zwar neue Aufgaben übertragen habe, dabei aber nicht für die finanzielle Gegenleistung gesorgt hatte. Einmalig hatte es lediglich 6,7 Millionen Euro für das Jahr 2017 für alle Städte gegeben. In den Folgejahren gab es keine finanzielle Unterstützung vom Land.


Für den Verfassungsgerichtshof war das nicht zu beanstanden. Vor allem bei der Beratung der Prostituierten durch die Gesundheitsämter habe es viele zusätzliche Aufgaben gegeben, so die Kritik des Städtetages.

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