Mordkomplott gegen Lehrer in Dortmund: Wieder Freispruch

Ein heute 23-jähriger Mann war 2019 in Dortmund-Dorstfeld an einem geplanten Mordanschlag auf einen Dortmunder Lehrer beteiligt. Auch ein zweiter Prozess vor dem Landgericht Dortmund endete jetzt ohne Strafe.

Sitzungssaal Landgericht
© Landgericht Dortmund

Landgericht Dortmund gegen Bundesgerichtshof

Viereinhalb Jahre nach einem geplanten Mordanschlag auf einen Lehrer an einer Gesamtschule in Dortmund-Dorstfeld hat das Landgericht Dortmund einen der Beteiligten erneut freigesprochen. Schon in einem ersten Prozess Mitte 2020 hatte die Jugendkammer des Landgerichts keine Strafe verhängt, weil der Jugendliche ihrer Ansicht nach freiwillig und damit strafbefreiend vom Mordversuch zurückgetreten war. Nachdem der Bundesgerichtshof den Freispruch in der Revision aufgehoben hatte, musste jetzt eine andere Jugendkammer erneut über den Fall verhandeln. Am Montag (23.10.) verkündeten auch diese Richter einen Freispruch.

Gericht in Dortmund bestätigt Freispruch

An dem geplanten Mordanschlag in Dortmund-Dorstfeld waren drei Schüler beteiligt. Einer sollte auf einem Garagenhof neben der Schule eine Erkrankung vortäuschen. Die beiden anderen wollten warten, bis sich der Lehrer zu dem Schüler herunterbeugt und dann mit Hämmern zuschlagen. Letztendlich kam es dazu aber nicht. Die Richter glauben, dass der jetzt freigesprochene Angeklagte die Tat unmöglich machte, indem er seinen Hammer fallenließ. So hatte es eine andere Strafkammer in Dortmund schon in einem ersten Prozess gesehen.

Hintergrund: Zwei Verurteilungen, ein Freispruch am Landgericht Dortmund

Der mutmaßliche Täter wurde im ersten Prozess noch freigesprochen. Das Gericht in Dortmund ging davon aus, er habe den Versuch freiwillig aufgegeben. Den als Tatwaffe vorgesehenen Hammer habe er zu weit in seine Hose geschoben, um ihn erreichen zu können. Das war dem Bundesgerichtshof zu wenig und das Landgericht in Dortmund musste den Fall neu aufrollen. Der 23-Jährige hat den Richtern gesagt, er habe damals Gewissensbisse bekommen und deshalb freiwillig entschieden, doch nicht mit einem Hammer auf den Lehrer einzuschlagen. Deshalb könne er nicht wegen versuchten Mordes bestraft werden.

Bundesgerichtshof gegen Urteil aus Dortmund

Das Landgericht in Dortmund verurteilte den Haupttäter zu drei Jahren Jugendhaft. Ein zweiter Schüler musste mehrere Wochen in Arrest. Der dritte war nach Ansicht der Richter aus freien Stücken aus dem Mordkomplott ausgestiegen. Ihn sprachen sie frei. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Sie hielt den Freispruch rechtlich für nicht vertretbar. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab ihr Recht und hob den Freispruch wieder auf. Deswegen musste der Prozess gegen den mittlerweile 23-Jährigen am Landgericht in Dortmund noch einmal neu aufgerollt werden.

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