Nach tödlichem Unfall in Dortmund: Tatverdächtiger gesteht teilweise

Er soll Ende Juni in Dortmund-Eving einen 11-jährigen Jungen tot gefahren haben - jetzt hat sich der Tatverdächtige in Dortmund gestellt. Und er hat ein Teilgeständnis abgelegt.

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Nach tödlichem Unfall in Dortmund: Tatverdächtiger stellt sich

Dieser Unfall hatte bei uns in Dortmund für riesiges Aufsehen gesorgt: Auf der Evinger Straße wurde Ende Juni ein Geschwisterpaar von einem Auto angefahren. Ein 11-jähriger Junge ist dadurch gestorben, seine 15-jährige Schwester schwer verletzt. Der mutmaßliche Verursacher des tödlichen Autounfalls ist danach in die Türkei geflogen. Jetzt ist der 19-Jährige mit seinem Anwalt er zur Staatsanwaltschaft gekommen. Das Amtsgericht schickte ihn wegen fahrlässiger Tötung direkt in Untersuchungshaft.

Dortmund: Tatverdächtiger gesteht teilweise

Laut dem zuständigen Oberstaatsanwalt hat der 19-Jährige vor dem Haftrichter gestanden, am 29. Juni zu schnell mit seinem Auto auf der Evinger Straße unterwegs gewesen zu sein. Auch sei er über eine rote Ampel gefahren. Das Auto fuhr einen elfjährigen Jungen an, der mit seiner Schwester als Fußgänger unterwegs war. Er erlitt bei dem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen und starb im Krankenhaus. Auch die 15 Jahre alte Schwester war auf den Gehweg geschleudert worden und hatte sich schwer verletzt.

Tatverdächtiger fliegt nach Todesfahrt in Dortmund in den Urlaub

Der Tatverdächtige soll viel zu schnell über die Evinger Straße in Dortmund gerast sein. Dabei habe er auch eine rote Ampel ignoriert, schreibt die Polizei nach dem Unfall Ende Juni in einer Pressemeldung. Dann kam es zum Zusammenstoß mit dem Elfjährigen. Statt die Konsequenzen der mutmaßlichen Tat zu tragen, soll der Tatverdächtige anschließend in die Türkei geflogen sein und dort Urlaub gemacht haben. Er galt deshalb als flüchtig.

Tatverdächtiger aus Dortmund zunächst untergetaucht

Um den Haftbefehl hatte es direkt nach der Fahrerflucht Ärger gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst vergeblich einen Haftbefehl beantragt - dieser war vom Amtsgericht abgelehnt worden. Der 19-Jährige sollte wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft, Fluchtgefahr hatte die Staatsanwaltschaft damals nicht gesehen. Erst nach der Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Landgericht war ein nationaler Haftbefehl gegen den Mann erwirkt worden. Zu dem Zeitpunkt soll der 19-Jährige bereits in die Türkei gereist sein. Zum Zeitpunkt der eigentlich geplanten Rückkehr war der 19-Jährige nicht zurück in Dortmund gewesen.

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