Tragepflicht für Bodycams bei NRW-Polizei
Veröffentlicht: Samstag, 29.04.2023 09:23
Seit dieser Woche gilt eine Tragepflicht für sogenannte Bodycams bei der NRW-Polizei. Die Tragepflicht ist eine Konsequenz aus einem Einsatz in Dortmund.
Konsequenz aus Polizeieinsatz in Dortmund
Seit dieser Woche gilt eine Tragepflicht für sogenannte Bodycams bei der NRW-Polizei. Ein entsprechender Erlass wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur an alle Polizeibehörden geschickt. Die Tragepflicht ist eine Konsequenz aus einem Einsatz in Dortmund. Im August 2022 gab es tödliche Polizei-Schüsse auf den 16-jährigen Flüchtling Mouhamed D. Eine Pflicht, die Bodycams einzuschalten, gibt es nicht - aus rechtlichen Gründen. Bislang waren die Beamten nicht gezwungen, überhaupt eine Kamera an der Uniform zu tragen.
Neue Vorgaben in Bezug auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
In der neu gefassten «Mitführ-/Tragepflicht» von «Führungs- und Einsatzmitteln im Außendienst» wird die Bodycam nun neben Schutzweste, Pistole oder auch Handschellen genannt. Zivilpolizisten müssen die Kamera nicht tragen. Im internen Begleitschreiben zu der neuen Bodycam-Anweisung wird betont, dass die Kamera an der Uniform bereits in einem «frühen Gefahrenstadium» aktiviert werden sollte: «Die Bodycam ist demnach einzuschalten, wenn dadurch zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt von einer deeskalierenden Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber ausgegangen werden kann.»
Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Tragepflicht vor mehreren Wochen zusammen mit weiteren Maßnahmen angekündigt, die man nach den Schüssen in Dortmund umsetzen wolle. Dazu gehören nun auch Änderungen in der «Vorschrift für den Wachdienst», quasi der Fibel für Streifenpolizisten.
In der neuen Version - gültig ab dem 1. Mai - gibt es neue Absätze zum Umgang mit Menschen, die wenig oder kaum Deutsch können oder psychische Auffälligkeiten zeigen. Im Fall Dortmund hatte es Probleme bei der Kommunikation mit dem jungen Flüchtling aus dem Senegal gegeben. Der Einsatz lief zunächst als angedrohter Suizid.
In der neuen Dienstvorschrift («PDV 350») heißt es nun unter anderem: «Im Umgang mit fremdsprachigen Personen sind dabei auch die Möglichkeiten einer Übersetzung durch entsprechend kundige Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Dolmetscherinnen/Dolmetscher oder Dritte sowie mittels Technik einzubeziehen.»
Mit Bezug auf «Menschen in psychischen Ausnahmesituationen» heißt es: Solche Situationen seien unberechenbar und besonders gefährlich. So könnten beispielsweise «vermeintlich ruhige und statische Situationen schlagartig in aggressives Verhalten und dynamische Situationen umschlagen». Daher solle man als erster Polizist vor Ort die Lage am besten «statisch» halten, deeskalieren und gegebenenfalls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zu Hilfe rufen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte die von Reul angekündigten Maßnahmen bereits begrüßt. Mit Bezug auf die Tragepflicht für Bodycams sagte GdP-NRW-Chef Michael Mertens, dass der Entschluss «nachvollziehbar» sei. Nun müsse aber zwingend das Einsatztraining angepasst werden: «Denn nur wer dafür trainiert ist, wird die Bodycam in Stresssituationen auch einschalten», so Mertens.
Mit Elementen der dpa Infocom